Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der H.B.S-Security e.K. 
             

Anwendungsbereich 

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und sind vorrangig gegenüber AGB der Vertragspartner.

Die Auftraggeber der H.B.S-Security e.K. sind gegenüber unseren Mitarbeitern nicht weisungsbefugt.

Der Auftraggeber hat für die Mitarbeiter in dem zu entsprechendem Objekt einen geeigneten Raum als Aufenthalts- bzw. Dienstraum mit der notwendigen Beleuchtung, Heizung, ggf. Telefon sowie sanitären Möglichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber räumt den Mitarbeitern der H.B.S-Security e.K. uneingeschränktes Hausrecht – ausgenommen gegenüber dem Auftraggeber und dessen Vertretern mit Vertretungsvollmacht - für den Fall ein, dass die Situation es zur Ausübung der ordentlichen Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Aufgaben erforderlich macht.


Haftung und Haftungsbegrenzung
Die H.B.S-Security e.K. haftet nur für Schäden die seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, oder wenn der Schaden darauf beruht. Ausgeschlossen von der Haftung sind  Schäden für Beratende Tätigkeiten (Brandschutzbeauftragter) sowie alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz gewährt wird.

  

Die Haftung je Schadenereignis ist wie folgt begrenzt:                                                             

pauschal für Personen- und/oder Sachschäden  

3.000.000 Euro

Für Vermögensschäden    

100.000 Euro                         


Der Auftraggeber ist verpflichtet, der H.B.S-Security e.K. unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle notwendigen Erkenntnisse zur Schadensentstehung, dem Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu ermitteln. Schäden sowie evtl. Schadensvergrößerungen, die dadurch entstehen, dass diese Verpflichtung nicht, zu spät oder nur unzureichend eingehalten wird, gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.

Die Haftungsverpflichtung der H.B.S-Security e.K.  erlischt automatisch, wenn der Schaden, spätestens am dritten Werktag nach seinem Bekannt werden, nicht schriftlich geltend gemacht wird. Lehnt die H.B.S-Security e.K. Haftungsansprüche ab, erlischt der Rechtsanspruch, wenn er nicht spätestens einen Monate nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.


Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art sind H.B.S-Security e.K. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Treten wiederholt grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes auf, ist der Auftraggeber nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die H.B.S-Security e.K. nicht innerhalb von 7 Tagen für Abhilfe sorgt.


Zusammenarbeit/ Ausführung durch andere Unternehmen

Die H.B.S-Security e.K. ist berechtigt sich zur Erfüllung seiner Aufträge gemäß § 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.     

                                                                                                                                                                                                    

Dienstdurchführung
Die H.B.S-Security e.K. erledigt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen unter Einsatz von geeignetem Personal in eigener Verantwortung, sie ist für die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen allein verantwortlich, sofern die Mitwirkung des Auftraggebers nicht vereinbart bzw. notwendig ist oder wird.

Der Umfang und die Ausgestaltung der Dienstleistungen der H.B.S-Security e.K. werden im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart. Alle unsere Dienstleistungen werden Grundsätzlich, im Bereich Sicherheit mit einer mindest Stundenanzahl von vier Stunden pro eingesetzten Mitarbeiter bzw. im Bereich Betriebsfeuerwehr / Sanitätsdienst mit einer mindest Stundenanzahl von sechs Stunden pro eingesetzten Mitarbeiterin, Rechnung gestellt.


Zuschläge

Es werden folgende Zuschläge berechnet.
Nachtarbeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr 10% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes.

Sonntagsarbeit                                                          50% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes.

Feiertagsarbeit                                                        100% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes.

Heiligabend und Silvester wie Feiertagsarbeit.

Entfernungspauschale nach Vereinbarung mindestens jedoch 15 Euro je An- und Abfahrt.

  

Unterbrechung der Dienstleistung
Wird durch höhere Gewalt oder Streik die Ausführung des Auftrages unmöglich gemacht, ruhen für die Dauer dieser Behinderung die beiderseitigen Verpflichtungen. Der Vertrag bleibt aber weiterhin in seiner festgelegten Form bestehen.

  

Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus auf Dritte übertragen.

 

Zahlungsmodalitäten / Preisänderungen
Aufträge werden nach Durchführung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Längerfristige Aufträge werden monatlich abgerechnet mit dem gleichen Zahlungsziel.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen mit einem Verzugszinssatz von derzeit

9,00 Prozent, sowie eine Mahngebühr von 5 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Alle vereinbarten Preise sind als Nettopreise zu verstehen. Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet.

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel-, oder sonstiger Tarifverträge, ist der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages zu ändern, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 

Ausfallschäden / Stornierung
Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor dem vorgesehenen Auftragsbeginn ist eine Ausfallgebühr i.H.v. 35%, zwischen dem 14. und 7. Tag  50% und innerhalb der letzten 7 Tage 75% des Auftragsvolumens sofort fällig.


Sollte die Stornierung des Auftrages innerhalb der letzten 24std. vor dem vereinbarten Auftragsbeginns bzw. innerhalb eines Auftrages erfolgen sind 100% des Auftragsvolumens sofort fällig.

 

Abwerbung von Mitarbeitern
Der Auftraggeber darf Personal der H.B.S-Security e.K. während der Dauer des Auftrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst oder durch Dritte für Dienstleistungen beschäftigen, oder für solche Aufgaben einstellen, die durch die H.B.S-Security e.K. durchgeführt werden bzw. wurden. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, das Zehnfache des Auftragsvolumens zu zahlen.

 

Zusätzliche Absprachen
Mündliche Absprachen sind unwirksam. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung abgeändert werden.


Kündigung
Sollte bei unbefristeten Aufträgen kein Laufzeitende schriftlich vereinbart sein bzw. Vertraglich keine Kündigungsfrist , so ist die Kündigungsfrist für beide Parteien 3 Monate zum Quartalsende.

                         

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der H.B.S-Security e.K. in 45527 Hattingen Deutschland. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland


Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.