Brandschutzschulungen DGUV 205-023 sind ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
In Abschnitt 6.2 Ziffer 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände" wird zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergänzend ausgeführt: "(...) Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein."
Unsere Seminare bestehen aus theoretischen und praktischen Inhalten.
Unsere Feuerwehr Dozenten haben Jahrelange Erfahrung im Bereich Vorbeugenden Brandschutz wodurch eine hochwertige Schulung gewährleistet ist.
Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer sind, solange Sie nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden. Dies kann aber schneller der Fall sein als man denkt. Um Sicherzustellen das während eines Brandes die Brandbekämpfung als auch die effektive Räumung sichergestellt ist empfehlen wir ab einer Personenanzahl von mehr als 30 Anwesenden sowie oder ab einer Gebäudehöhe von mehr als 1 ner Etage die Evakuierungshelfer getrennt von den Branschutzhelfern schulen zu lassen.
Denn wer kann schon löschen, retten und gleichzeitig räumen.
Unter Brandschutz
sind alle Maßnahmen, die das entstehen eines Feuers und dessen Ausbreitung vorbeugen bzw. bei einem Brand die Rettung von Menschen und Gütern sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Der Vorbeugende und Abwehrende Brandschutz ist übergreifend fließend.
Der vorbeugende Brandschutz umfasst drei Aufgabenbereiche
-Baulich z.B. Brandabschnitt, Rettungsweg
-Technisch z.B. BMA, RWA, FIZ, Sprinkler
-Betrieblich z.B. verhüten, organisieren, vorbeugen
Abwehrender Brandschutz
ist das Aufgabengebiet der jeweiligen Hauptamtlichen Feuerwehren,
Hierzu kann man grob drei Unterteilungen zu Grunde legen.
- leben retten
- Feuer löschen
- bergen