Sanitätsdienst

Jeder Unternehmer hat für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dazu müssen die notwendigen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte etc. und eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zur Verfügung stehen.  Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten, in anderen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Stellen.