Jeder Unternehmer hat für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dazu müssen die notwendigen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte etc. und eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zur Verfügung stehen. Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten, in anderen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Stellen.